Enzyklopädie Baurecht

Anhörung

Unter einer Anhörung gemäß § 28 BVwVfG versteht man die Pflicht der Behörde, vor Erlass eines Verwaltungsaktes, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.