20 Jahre und ein Neuanfang
Auf den Tag genau ist es 20 Jahre her, dass sich Prof. Dr. Andreas Koenen[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter einer Anhörung gemäß § 28 BVwVfG versteht man die Pflicht der Behörde, vor Erlass eines Verwaltungsaktes, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.