Enzyklopädie Baurecht

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von – in der Regel vergütungspflichtigen – Architektenleistungen. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen erfasst, die Architektenleistungen erbringen, ohne dass es auf deren Qualifikation bzw. Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer ankommen würde (vgl. zu den Auswirkungen einer „fehlenden“ Zulassungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit der HOAI mit Europarecht: EuGH-Urteil vom 04.07.2019).