Das scharfe Schwert des Schadensersatzes im Vergaberecht (Teil 1)
Der Schadensersatz im Bereich der Oberschwelle nach § 181 GWB
Vergabestellen können einiges an Ärger durchmachen,[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Baugestaltungssatzung ist ein Mittel der Gemeinden, auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen. Dabei können sie sich einerseits auf Gebäude beziehen und Regelungen für Dacheindeckungen, Anstriche, Fensterausführungen, der Zulässigkeit von Solaranlagen etc. treffen. Darüber hinaus können sie aber auch Regelungen für Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freibereichen treffen. Baugestaltungssatzungen dienen also der Pflege des Ortsbildes, sind gegenüber Vorgaben des Denkmalschutzes jedoch nachrangig.