Enzyklopädie Baurecht

Baugestaltungsrecht

Das Baugestaltungsrecht stellt einen Teilbereich des Bauordnungsrechts dar und regelt die äußere Gestaltung zu erstellender oder bereits bestehender baulicher Anlagen. Es dient dabei nicht der eigentlichen Gefahrenabwehr, sondern ästhetischen und der allgemeinen Wohlfahrt zuzurechnenden Belangen.

Beispielhaft kann hierzu § 9 der Musterbauordnung herangezogen werden, wonach bauliche Anlagen u.a. nach Form, Maßstab, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein müssen, dass sie nicht verunstaltet wirken. Sie dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.