Enzyklopädie Baurecht

Bieterfragen

Bieterfragen können von allen Interessenten am Vergabeverfahren gestellt werden. Die Fragen müssen sich auf die gegenständliche Ausschreibung beziehen und der öffentliche Auftraggeber muss die Fragen beantworten, wenn sie relevant für das Vergabeverfahren sind. Die Bieterfrage samt Antwort wird sodann allen Interessenten des Vergabeverfahrens zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Bieterfragen müssen dabei anonymisiert werden, damit kein Rückschluss auf die Identität des Fragenden gezogen werden können. Bieterfragen stellen ein gutes Instrument dar, um den öffentlichen Auftraggeber auf Fehler in seiner Ausschreibung hinzuweisen.