Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Denkmalbehörden sind in drei Hierarchie-Stufen aufgeteilt:
1. Die Obersten Denkmalschutzbehörden der Bundesländer befinden sich in den zuständigen Ministerien, zumeist im jeweiligen Ministerium für Kultur.
2. Die Obere Denkmalschutzbehörde befindet sich eine Hierarchiestufe darunter und ist z.B. in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Bezirksregierung angesiedelt.
3. Die Unteren Denkmalschutzbehörden befinden sich in der Regel bei den Kreisen und kreisfreien Städten.