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Denkmallliste

Die Denkmallisten, auch Denkmalbuch genannt, geben eine Gesamtübersicht über den Denkmalbestand ohne nähere Beschreibung oder Würdigung und dienen im Wesentlichen der Identifikation im Verwaltungsverfahren. Dementsprechend werden zu jedem Denkmal lediglich eine Kurzbezeichnung, die Lage, der Grund der Denkmalwürdigkeit und das Datum der Eintragung aufgeführt.

Zu unterscheiden sind deklaratorische und konstitutive Denkmallisten. Deklaratorische Denkmallisten finden sich in den allermeisten Bundesländern. Die Aufnahme eines Denkmals in die Liste hat lediglich eine nachrichtliche Funktion. Mit ihr wird ausschließlich erklärt, dass ein Denkmal die Voraussetzungen nach dem Denkmalschutzgesetz erfüllt.

Konstitutive Denkmallisten gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Aufnahme eines Denkmals in die Denkmalliste begründet erst den denkmalrechtlichen Schutz. Dementsprechend stellt die Aufnahme einen Verwaltungsakt dar, sodass zuvor der Eigentümer anzuhören ist. Auch steht diesem gegen die Aufnahme der Rechtsweg offen.