Enzyklopädie Baurecht

Denkmalverträglichkeit

Die Denkmalverträglichkeit bezeichnet das Übereinstimmen einer Maßnahme an einem Denkmal mit dem für den Denkmalschutz erforderlichen Anforderungen.

Eine Maßnahme kann nur denkmalverträglich sein, wenn sie dem Ziel der Erhaltung der Denkmalsubstanz dient. Zudem muss es für den Erhalt des Denkmals notwendig sein, dass die Maßnahme gerade zum gegebenen Zeitpunkt durchgeführt wird. Zuletzt muss sie auch verhältnismäßig sein, was bedeutet, dass unter verschiedenen möglichen Maßnahmen diejenige zu wählen ist, die das Denkmal am wenigsten beeinträchtigt.