Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Mit Eigenerklärungen können Bieter und Bewerber ihre Eignung belegen. Die Eigenerklärung sagt somit aus, dass die abgefragte Eignung vorliegt. Der Nachweis der Eignungskriterien durch Eigenerklärungen stellt im Vergaberecht den Standard dar. Falsche Angaben in Eigenerklärung können einen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen den Verwender manifestieren.