Enzyklopädie Baurecht

Eignungskriterien

Durch die Eignungskriterien wird durch den öffentlichen Auftraggeber festgelegt, welche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss, um fähig zu sein, den Auftrag überhaupt auszuführen. Wenn das Unternehmen die Kriterien erfüllt, ist es geeignet. Geregelt sind die Eignungskriterien in § 122 GWB.

Die Eignungskriterien dürfen dabei nach § 122 Abs. 1 S. 2 GWB ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen.

Zudem gilt gem. § 122 Abs. 4 der Grundsatz der Auftragsbezogenheit. Nach diesem müssen alle Eignungskriterien, die der öffentliche Auftraggeber stellt, grundsätzlich mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und in einem angemessenen Verhältnis zu diesem stehen.