EuGH, Urteil vom 04.07.2019
Der EuGH hat aus Anlass eines von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren die[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter Bestandsschutz versteht man den Schutz baulicher Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen aufgrund geänderter bauplanungsrechtlicher Anforderungen. Er folgt aus dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG und korrespondiert mit der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung....
Im Werk- und Bauvertragsrecht des BGB ist der Besteller derjenige, der bei seinem Vertragspartner, dem „Unternehmer“ gegen Vergütung bestellt, §§ 631, 650a BGB.