Der schlechtleistende Auftragnehmer auf der Baustelle
Wie der Auftragnehmer auf die Baustelle kommt: durch Teilnahme an einer Öffentlichen/offenen Ausschreibung
in der Bieterrunde gelangt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bilden somit das Wohnungseigentum....