Enzyklopädie Baurecht

Hauptleistungspflicht

Pflichten, aufgrund derer hauptsächlich ein Vertrag geschlossen wird bzw. die den Vertrag „ausmachen“, werden „Hauptleistungspflichten“ genannt. Anders als „Nebenleistungspflichten“ charakterisieren sie das Schuldverhältnis (z.B. Werk-, Bau- oder Architektenvertrag) und bilden die wesentlichen Vertragsbestandteile. Bei...