Enzyklopädie Baurecht

Obliegenheiten

Obliegenheit ist – in Abgrenzung zu Nebenpflichten – ein Gebot im eigenen Interesse, d.h. ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist.  Erzwungen werden können demgegenüber – subjektiv einklagbare – Rechtspflichten. Die...