Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer. Wird die sofortige Beschwerde zulässig eingelegt, entscheidet das zuständige Oberlandesgericht in zweiter Instanz.
Bau- und Immobilienrecht
Die sofortige Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer. Wird die sofortige Beschwerde zulässig eingelegt, entscheidet das zuständige Oberlandesgericht in zweiter Instanz.
Sondereigentum ist echtes Alleineigentum und gewährt dem Wohnungseigentümer das alleinige und ausschließliche Herrschaftsrecht über die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile. Der Wohnungseigentümer hat in Bezug auf die in seinem Sondereigentum stehenden Räume die jedem Eigentümer...
Das WEG kennt den Begriff des Sondernutzungsrechts nicht. Nach der Gesetzessystematik gehört es auch in den Zusammenhang der Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 WEG über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums (§§...