Sondereigentum
Sondereigentum ist echtes Alleineigentum und gewährt dem Wohnungseigentümer das alleinige und ausschließliche Herrschaftsrecht über die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile. Der Wohnungseigentümer hat in Bezug auf die in seinem Sondereigentum stehenden Räume die jedem Eigentümer...