Enzyklopädie Baurecht

Teileigentum

Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 3 WEG ist Teileigentum das Sondereigentum an „nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes“ in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört....

Teilnahmefrist

Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist müssen die Teilnahmeanträge eingereicht worden sein.

Teilungserklärung

Die Errichtung des Wohnungseigentums, also die Bildung von Miteigentumsanteilen in Verbindung mit Sondereigentum, bedarf bei einer Begründung durch Teilung nach § 8 WEG keiner Einigung (= Auflassung; dies wäre auch eine Einigung des Alleineigntümers...