Enzyklopädie Baurecht

Vorbehalt des Gesetzes

Unter dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, welcher aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird, versteht man im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit, dass diese stehts durch ein Gesetz legitimiert sein muss. Bezieht man...

Vorkaufsrecht der Gemeinde

Den Gemeinden sind zur Sicherung der Bauleitplanung und zur Steuerung der gemeindlichen Bodenpolitik verschiedene Vorkaufsrechte eingeräumt: das allgemeine Vorkaufsrecht im Sinne des § 24 Abs. 1 BauGB sowie ein besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)....

Vorrang des Gesetzes

Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, welcher aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird, besagt, dass sich jegliche Verwaltungstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen muss.