Vorbehalt des Gesetzes
Unter dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, welcher aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird, versteht man im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit, dass diese stehts durch ein Gesetz legitimiert sein muss. Bezieht man...
Bau- und Immobilienrecht
Unter dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, welcher aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird, versteht man im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit, dass diese stehts durch ein Gesetz legitimiert sein muss. Bezieht man...
Den Gemeinden sind zur Sicherung der Bauleitplanung und zur Steuerung der gemeindlichen Bodenpolitik verschiedene Vorkaufsrechte eingeräumt: das allgemeine Vorkaufsrecht im Sinne des § 24 Abs. 1 BauGB sowie ein besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)....
Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, welcher aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird, besagt, dass sich jegliche Verwaltungstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen muss.