Enzyklopädie Baurecht

Wartefristen

Im Oberschwellenbereich gibt es eine Informations- und Wartefrist des § 134 GWB. Danach darf der Zuschlag frühestens 15 Tage (10 Tage bei elektronischem Versand der Informationen) nach Absendung der Informationen an die unterliegenden Bieter über...

Wohnung

Der Begriff der „Wohnung“ ist als Zweckbestimmung für die Begründung von Wohnungseigentum ebenso von Bedeutung wie zur Abgrenzung vom Teileigentum, das nur an Räumen begründet werden kann, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Während das...

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum als das Eigentum an einer einzelnen Wohnung wird durch Eintragung in das Wohnungsgrundbuch begründet. Einzelheiten sind in dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 1951 geregelt. Bei Entstehung enthält jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Nach der Legaldefinition...

Wohnungseigentumsgesetz

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, teilw. auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt – im Falle einer formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung – das Eigentum an Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen...