Baurecht in Zeiten der Corona-Krise
Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Oberschwellenbereich gibt es eine Informations- und Wartefrist des § 134 GWB. Danach darf der Zuschlag frühestens 15 Tage (10 Tage bei elektronischem Versand der Informationen) nach Absendung der Informationen an die unterliegenden Bieter über...