Enzyklopädie Baurecht

Wartefristen

Im Oberschwellenbereich gibt es eine Informations- und Wartefrist des § 134 GWB. Danach darf der Zuschlag frühestens 15 Tage (10 Tage bei elektronischem Versand der Informationen) nach Absendung der Informationen an die unterliegenden Bieter über...