Enzyklopädie Baurecht

Harmonisierungsverlangen

Im Gegensatz zum Anpassungsverlangen bezieht sich das Harmonisierungsverlagen auf einzelne Bauteile, die nicht unmittelbar mit der gesetzlichen Neuregelung in Berührung kommen. Vielmehr reicht ein konstruktiver Zusammenhang aus, wenn die Durchführung der Änderungen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand in Bezug auf das Anpassungsverlangen darstellt.