Enzyklopädie Baurecht

Naturdenkmal

Naturdenkmäler werden nicht durch das Denkmalrecht geschützt, sondern unterliegen dem Natur- und Landschaftsschutz. Geschützt wird also in erster Linie die Bewahrung der für die Ökologie wichtigen Erscheinungsformen einschließlich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild.

Naturdenkmäler sind folglich von Grün- und Gartendenkmälern zu unterscheiden, deren Schutz in der Erhaltung von Zeugnissen der Menschheitsgeschichte zu kultur- und bildungspolitischen Zwecken begründet ist.