Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen. Rahmenvereinbarungen selbst sind keine eigenen öffentlichen Aufträge, sondern dienen dazu, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen (Einzelaufträge), festzulegen. Bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen greifen alle Regularien des Vergaberechts.
Sinn und Zweck einer Rahmenvereinbarung ist bei regelmäßig wiederkehrenden Lieferungen oder Leistungen (z.B. Papierlieferungen, Wartung und Pflege von IT-Systemen, Ersatzteillieferungen) die Beschaffung zu vereinfachen. Denn es wird nur einmal die große Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und die jeweiligen Leistungsabrufe können dann ohne Vergabeverfahren vonstattengehen.