Der schlechtleistende Auftragnehmer auf der Baustelle
Wie der Auftragnehmer auf die Baustelle kommt: durch Teilnahme an einer Öffentlichen/offenen Ausschreibung
in der Bieterrunde gelangt[...]
Bau- und Immobilienrecht
In der 1. Instanz wird der Primärrechtsschutz durch die Vergabekammern gewährleistet. Wird gegen die Entscheidung der Vergabekammer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde genutzt, ist in 2. Instanz das Oberlandesgericht zuständig.
Wird der Sekundärrechtsschutz bemüht (Schadensersatz), ist je nach Streitwert das Amtsgericht (selten) oder das Landgericht zuständig.