Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Untersuchungsgrundsatz aus § 24 BVwVfG besagt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat und dabei Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt, wobei sie an das Vorbringen und Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist.