Enzyklopädie Baurecht

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stellt einen absoluten Sonderfall des Vergaberechts dar, weil hier der Wettbewerbsgrundsatz stark eingeschränkt wird. Aus diesem Grund ist es nur zulässig, wenn enge Ausnahmetatbestände einschlägig sind. Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, sondern geeignete Unternehmen direkt aufgefordert. Grundsätzlich sollen mindesten drei Unternehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In bestimmten Ausnahmefällen genügt es nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Im Anschluss wird über die Angebote verhandelt.