Zuschlagskriterien
Durch die Festlegung von Zuschlagskriterien wird durch den öffentlichen Auftraggeber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (beste Zweck-Mittel-Relation) ermittelt. Dies geschieht bei jeder einzelnen Auftragsvergabe erneut.
Das Vergaberecht verpflichtet den Auftraggeber nicht, jeden erdenklichen Kosten- und Nutzenaspekt in die Angebotswertung einzubeziehen, um aus der Sicht eines Dritten eine optimale Zweck-Mittel-Relation zu bestimmen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, aus dem Bündel möglicher Kosten- und Nutzenaspekte diejenigen auszuwählen, die „aus seiner Sicht“ die Entscheidenden für die Ausschreibung sein sollen. Die konkrete Wahl der Zuschlagskriterien ist ebenso wie die Wahl ihrer Gewichtung grundsätzlich dem Auftraggeber überlassen.