Klimarecht

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz (Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18) ist die rechtliche Bedeutung des Klimaschutzes sowie der in den vergangenen Jahren – auf europäischer und auf nationaler Ebene – verabschiedeten Klimagesetze deutlich gestiegen. Für Unternehmen stellt dies eine besondere Herausforderung heraus, die sich nun u.a. um die CO2-neutrale Umgestaltung ihrer Energiekonzepte zu kümmern haben. 

Beim Klimarecht handelt es sich um einen „Mehrebenenrecht“, bei dem es – neben der nationalrechtlichen – auch eine völkerrechtliche und eine unionsrechtliche Ebene gibt, die erheblichen Einfluss auf das nationale Recht hat. Insofern geht es in diesem Rechtsgebiet nicht nur um das Klimaschutzgesetz (KSG), sondern auch um die Auswirkungen des Klimavölker-, Klimaeuropa- und Klimaverfassungsrechts auf das nationale Klimarecht.