Der schlechtleistende Auftragnehmer auf der Baustelle
Wie der Auftragnehmer auf die Baustelle kommt: durch Teilnahme an einer Öffentlichen/offenen Ausschreibung
in der Bieterrunde gelangt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter dem im Raumordnungsrecht maßgeblichen Begriff der Raumordnung versteht man die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes. Sie ist übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt.